Was muss ich als Hundehalter/in wissen?

Falls Sie neu im Besitz eines Hundes sind, lassen Sie sich bei Ihrer Gemeinde als Hundehalter auf Amicus registrieren. Ihre Benutzerdaten (Personen-ID) und das Passwort erhalten Sie danach per Post oder E-Mail zugestellt. Damit können Sie sich bei Amicus einloggen.

 

Wie registrieren Sie Ihren Hund?
Welpen müssen in den ersten drei Monaten – spätestens aber vor Weitergabe an den neuen Hundehalter – vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Der Tierarzt registriert anschliessend den Hund in Amicus.

Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Davon ausgenommen sind Hunde, die für Ferien oder einen Kurzaufenthalt vorübergehend eingeführt werden.


Passwort vergessen?

Sie können mit Ihrer E-Mail-Adresse ein temporäres Passwort anfordern. Falls in Ihrem Benutzerkonto keine E-Mail-Adresse hinterlegt ist, melden Sie sich beim Helpdesk (0848 777 100) oder bei Ihrer Wohngemeinde. Bitte halten Sie Ihre Personen-ID bereit.


Sie möchten einen Halterwechsel melden?
Ein Halterwechsel besteht immer aus zwei Meldungen: aus einer «Weitergabe» durch den bisherigen Halter und einer «Übernahme» durch den neuen Halter. Beide Parteien müssen den Wechsel aktiv in ihrem Benutzerkonto bestätigen.

  • Weitergabe: Bringen Sie die Personen-ID sowie Vor- und Nachname des neuen Besitzers in Erfahrung. Loggen Sie sich in Ihrem Benutzerkonto ein und erfassen Sie im entsprechenden Tierdetail eine «Weitergabe». Der Hund steht nun beim neuen Halter zur Übernahme bereit.
  • Übernahme: Loggen Sie sich in Ihrem Benutzerkonto ein und klicken Sie im Register «Übernahme innerhalb der Schweiz» auf den Button «übernehmen». Erst jetzt ist der Halterwechsel abgeschlossen.

 

Ihr Hund ist aus dem Ausland?

Gehen Sie mit Ihrem Hund zum Tierarzt, damit dieser die Mikrochipnummer überprüfen kann. Der Tierarzt registriert dann bei Amicus einen «Import».


Ihr Hund geht ins Ausland?

Erfassen Sie im Register «Exportadresse im Ausland» das Exportdatum und das Exportland. Alle weiteren Eingabefelder sind optional.


Ihr Hund ist verstorben?

Geben Sie bitte im Tierdetail das Todesdatum ein. Das Todesdatum kann auch von der Gemeinde oder Ihrem Tierarzt eingetragen werden.


Sie ziehen um?

Melden Sie Adressänderungen Ihrer Wohngemeinde. Falls Sie ins Ausland ziehen, meldet die Gemeinde einen «Wegzug ins Ausland». Hunde, welche zum Zeitpunkt des Wegzugs auf Ihrer Personen-ID registriert sind, werden damit automatisch «exportiert».


Haben Sie weitere Fragen?

Nutzen Sie das Kontaktformular.

 


Wem gehörst du?

Lesegeräte für Mikrochipnummern gibt es bei Tierarztpraxen, Tierheimen oder bei der Polizei. Wenn das Tier dank Mikrochip sofort der Halterin oder dem Halter zurückgegeben werden kann, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Ansonsten sind Sie verpflichtet, den Hund zu melden. Bei der STMZ eingegangene Meldungen werden automatisch an die offizielle kantonale Meldestelle weitergeleitet. Damit erfüllt die Schweizerische Tiermeldezentrale stellvertretend für den Finder die gesetzliche Meldepflicht gemäss ZGB Art. 720a.

Ihr Hund ist verschwunden?
Überprüfen Sie Ihre Kontaktangaben in Amicus (Handynummern und E-Mailadresse) damit Polizeistellen, Tierheime und Tierarztpraxen die Möglichkeit haben, Sie zu kontaktieren, wenn Ihr Hund aufgefunden wird. Informieren Sie eventuell die Gemeindebehörden und machen Sie einen Eintrag auf der Website der STMZ.

Amicus – die nationale Datenbank für Hunde

Amicus ist die nationale Datenbank zur Registrierung von Hunden in der Schweiz. Im Auftrag der Kantone garantiert Amicus die lückenlose Rückverfolgbarkeit der registrierten Hunde. Dank Amicus können illegale Importe von zu jungen und kranken Hunden aufgedeckt und verhindert werden. Zudem bildet Amicus die Grundlage für das Kontaktieren der rechtmässigen Halter:innen von entlaufenen oder ausgesetzten Hunden und das ungehinderte Reisen mit Hunden.

 

 

Gesetzlicher Hintergrund

Die Tierseuchenverordnung (TSV) 916.401, Artikel 16-18 legt folgendes fest:

  • Registrierung von Hundehaltern
  • Kennzeichnung und Registrierung von Hunden
  • Meldungen bei Lieferung und Weitergabe von Mikrochips
  • Meldepflichten der Hundehalter
  • Erfassung, Einsicht, Bearbeitung und Aufbewahrung der Daten
  • Einhaltung der technischen Anforderungen (E-Government)

 

Basierend auf diesen gesetzlichen Bestimmungen betreibt die Identitas AG im Auftrag der Kantone die nationale Hundedatenbank Amicus.
Details entnehmen Sie bitte der Prozessübersicht.


Behörden und Partner

Hier finden Sie Informationen zu Gesetzesänderungen und das Antragsformular für juristische Personen.


Per 1. März 2018 treten die revidierte Tierseuchenverordnung TSV und Tierschutzverordnung TSchV in Kraft. Die wichtigsten Punkte in Bezug auf Behörden:

  • Art. 16:
    Die Kantone erfassen die Hundehalter sowie die Personen, die einen Hund einführen oder für länger als drei Monate übernehmen. Jeder Kanton bezeichnet dazu eine zuständige Stelle.
  • Art. 17e:
    Die zuständige Stelle kann für die zur Erfassung der Daten verpflichteten Personen den Verkauf und den Erwerb, die Abgabe und die Übernahme für länger als drei Monate sowie den Tod von Hunden in der Hundedatenbank erfassen.

Weitere Infos erhalten Sie nach dem Login oder hier.

Haben Sie Fragen?

Antworten auf die häufigsten Fragen erhalten Sie in der Rubrik «Was muss ich als Hundehalter/in wissen».

Für weitere Fragen benutzen Sie unser Kontaktformular oder kontaktieren Sie unseren Helpdesk unter 0848 777 100.

Statistik

Wieviele Hunde leben in der Schweiz? Welche Rassen sind besonders beliebt? Ein Blick in unsere Tierstatistik schafft Klarheit.

Gut zu wissen

Hundehalter mit Sitz im Ausland können ihre Hunde auf freiwilliger Basis in der Heimtierdatenbank ANIS registrieren lassen.